General Terms and Conditions for Commercial Customers, German version

1. Allgemeines

1.1. Wir sind Kazi Yetu UG, Stegelkoppel 12, 23560 Lübeck, Germany („Kazi Yetu“) und das sind unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) für den Verkauf unserer Produkte an gewerbliche Händler („Händler“).

1.2. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3. Es gelten ausschließlich die AGB von Kazi Yetu. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Händlers erkennt Kazi Yetu nicht an, es sei denn, Kazi Yetu hat ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Kazi Yetu in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Händlers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Händler (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Solche individuellen Vereinbarungen müssen schriftlich abgeschlossen werden.

1.5. Die Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch.

2. Vertragsschluss, Mindestbestellwert

2.1. Angaben zu den Produkten und Preisen sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Die Produktabbildungen in Katalogen oder sonstigen Unterlagen oder auf unserer Homepage müssen nicht immer mit dem tatsächlichen Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen. Ebenso können sich bei Sortimentserneuerungen Änderungen im Aussehen und in der Produktspezifikation ergeben.

2.3. Die Bestellung der Produkte durch den Händler gilt als verbindliches Vertragsangebot („Angebot“). Die Bestellung kann entweder im Händlerbereich unserer Webseite oder per E-Mail (hello@kazi-yetu.com) erfolgen. Kazi Yetu ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme von Kazi Yetu zustande, entweder durch eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch die Auslieferung der Produkte an den Kunden („Annahme“).

2.3. Für die erste Bestellung eines Einzelhändlers gilt ein Mindestbestellwert von EUR 120,00. Für die erste Bestellung eines Großhändlers gilt ein Mindestbestellwert von EUR 500,00. Entscheidend ist der Geschäftssitz des Händlers.

3. Liefertermin, (Teil-) Lieferung und Rücktritt bei Leistungshindernissen

3.1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager in Stuttgart.

3.2. Auf Verlangen des Händlers wird die Bestellung an einen angegebenen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, ist Kazi Yetu berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

3.3. Unabhängig davon, ob eine Beförderung durch den Händler selbst oder durch Dritte erfolgt, geht die Gefahr auf den Händler über, sobald mit der Verladung der bereitgestellten Sendung begonnen wird oder der Händler der Pflicht zur Abnahme der Ware nicht nachkommt.

3.4. Verzögert sich der vereinbarte Versand infolge von Umständen, die Kazi Yetu nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der abgesonderten Ware mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Händler auf diesen über.

3.5. Kommt der Händler in Annahmeverzug ist Kazi Yetu für die Dauer eines Annahmeverzuges des Händlers berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Kazi Yetu kann sich hierzu auch eines Spediteurs oder eines Lagerhalters bedienen. Kazi Yetu ist berechtigt den hieraus entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Hierfür berechnen wird eine Schadenspauschale i.H.v. 5% des Nettorechnungswertes der eingelagerten Bestellung pro Monat vereinbart, höchstens jedoch in Höhe von Euro 100,00. Kazi Yetu ist berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.

3.6. Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, erhält der Händler die Ware in einer handelsüblichen Verpackung.

3.7. Die Lieferfrist wird von Kazi Yetu mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss. Eine vereinbarte Leistungsfrist beginnt mit dem Tag, der auf den Zugang der Auftragsbestätigung beim Händler folgt.

3.8. Ereignisse höherer Gewalt entbinden Kazi Yetu von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Soweit sich Kazi Yetu und der Händler nicht auf einen neuen verbindlichen Liefertermin einigen können, stehen dem Händler die gesetzlichen Rechte zu. Gleiches gilt, wenn Ereignisse höherer Gewalt bei einem Unterlieferanten von Kazi Yetu eintreten. Der Verkäufer hat in all diesen Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

3.9. Ein Rücktrittsrecht hat Kazi Yetu auch im Falle eines behördlichen oder gesetzlichen Verbots der Warenlieferung, soweit Kazi Yetu erst nach Abschluss des Vertrages Kenntnis davon erlangt hat.

3.10. Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Händler erforderlich.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sofern diese anfällt.

4.2. Erhöhen sich die Preise von Kazi Yetu und liegen zwischen Bestellung und Lieferung mehr als 4 Monate, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Preise.

4.3. Der Händler trägt die Versandkosten einschließlich der Verpackungskosten und einer Transportversicherung, sofern diese nicht von Kazi Yetu übernommen werden. Für Einzelhändler ist der Versand innerhalb Deutschlands ab einer Bestellung ab EUR 200,00 und innerhalb Europas ab einer Bestellung ab EUR 400,00 kostenlos. Für Großhändler ist der Versand innerhalb Europas ab einer Bestellung ab EUR 990,00 kostenlos.

4.4. Zudem trägt der Händler etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben. Der Händler nimmt in eigener Verantwortung alle Einfuhrformalitäten wahr.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Der fällige Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung zu zahlen. Kazi Yetu ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Kazi Yetu spätestens mit der Auftragsbestätigung.

5.2. Der Händler kann den Kaufpreis per Kreditkarte, PayPal oder via Überweisung zahlen.

5.3. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Händler in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Kazi Yetu behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.

5.4. Eine Aufrechnung durch den Händler mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.5. Ein Leistungsverweigerungsrecht/Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 320 BGB) des Händlers ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.6. Für den Fall, dass in den Vermögensverhältnissen des Händlers eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist oder aufgrund objektiver Umstände für die Zukunft erwartet wird und Kazi Yetu hiervon erst nach dem Abschluss des Vertrages Kenntnis bekommen hat, kann Kazi Yetu für weitere Lieferungen Vorauszahlungen verlangen oder aber die Lieferungen einstweilen verweigern und die Ware bei Versandbereitschaft in Rechnung stellen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Bis zum Eingang aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Händler geschuldeten Zahlungen behält sich Kazi Yetu das Eigentum an den gelieferten Produkten („Vorbehaltsware“) vor. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Händler hat Kazi Yetu unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die Vorbehaltsware erfolgen. Vorbehaltsware hat der Händler in seinem Lager zu kennzeichnen und getrennt zu lagern.

6.2. Der Händler ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Der Händler tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche an Kazi Yetu ab. Kazi Yetu nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Händler wird zur Einziehung der an Kazi Yetu abgetretenen Forderung ermächtigt. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Händlers (insbesondere Zahlungsverzug) ist Kazi Yetu berechtigt, die Ermächtigung zur Einziehung der abgetretenen Forderung gegenüber dem Händler zu widerrufen.

6.3. Bei Zahlungsverzug ist der Händler verpflichtet, Kazi Yetu unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen, die der Durchsetzung der Rechte aus einfachem oder verlängertem Eigentumsvorbehalt dienlich sind. Der Kunde ermächtigt uns schon jetzt, dem Kunden des Händlers die Abtretung in seinem Namen anzuzeigen.

6.4. Übersteigt der realisierbare Wert der für Kazi Yetu bestehenden Sicherheiten die Gesamtforderungen gegen den Händler insgesamt um mehr als 10 %, ist Kazi Yetu auf Verlangen des Händlers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

7. Gewährleistung

7.1. Für die Rechte des Händlers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

7.2. Kazi Yetu haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Händler bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Händlers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Rechte bei Mängeln der gelieferten Produkte kann der Händler nur geltend machen, wenn er die Produkte unverzüglich nach Ablieferung untersucht und den Mangel spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung in Textform (per E-Mail) gerügt hat. Bei verdeckten Mängeln läuft die Frist ab Entdeckung des Mangels.

7.3. Kazi Yetu haftet für die Mängelfreiheit der gelieferten Produkte. Bei Naturprodukten stellen biologisch begründete Schwankungen in Form, Farbe und Struktur sowie hinsichtlich Wirkstoffgehaltes keinen Mangel dar, soweit nicht bestimmte einzelvertraglich vereinbarte Parameter verfehlt werden oder die Qualitätsabweichung über das übliche Maß hinausgeht. Im Übrigen bestehen keine Mängelansprüche bei unerheblichen Abweichungen von der Beschaffenheit und handelsüblichem Schwund.

7.4. Mängelansprüche des Händlers im Rahmen der Nacherfüllung beschränken sich auf eine unentgeltliche Nachbesserung und Nachlieferung. Das Wahlrecht hierfür liegt bei Kazi Yetu.

7.5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Händler – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 8 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

7.6. Eine Rückgabe von Produkten wird nur bei einer berechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsrechten akzeptiert, die zur Rückgabe von Waren berechtigen. Die zurückgegebene Ware muss bei Anlieferung bei Kazi Yetu – abgesehen vom geltend gemachten Mangel – unversehrt sein und muss zum Zeitpunkt der Rückgabe grundsätzlich eine Haltbarkeit laut Mindesthaltbarkeitsdatum von noch mindestens sechs Monaten aufweisen. Dies gilt nicht, sofern dies zu einer unzulässigen Verkürzung der Anspruchsverjährung führt.

8. Haftung

8.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Kazi Yetu zwingend haftet, insbesondere

(i) nach dem Produkthaftungsgesetz,

(ii) in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit,

(iii) für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,

(iv) wegen der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung, oder

(v) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Pflicht von Kazi Yetu verursacht wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

Die Haftung von Kazi Yetu ist in den Fällen der vorgenannten Ziffern i) bis iv) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.2. Soweit die Haftung von Kazi Yetu ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

9. Verjährung

Ansprüche auf Mängelgewährleistung und Schadensersatzansprüche aus anderen Rechtsgründen verjähren nach 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn in Abweichung zu § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt. Dies ist in den Fällen der Fall, wenn Kazi Yetu wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund einer Garantie oder für Arglist.

10. Datenschutz

10.1. Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet Kazi Yetu als Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Händlers bzw. von dessen Mitarbeitern. Kazi Yetu verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen entnommen werden.

10.2. Sofern der Händler innerhalb der bestehenden Vertragsbeziehung zu Kazi Yetu als (Unter-) Auftragsverarbeiter i.S.v. Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten von Kazi Yetu oder personenbezogene Daten von Geschäftspartnern von Kazi Yetu verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. Der Händler wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch den Händler, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien, werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

11.1. Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist der Geschäftssitz von Kazi Yetu.

11.2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Kazi Yetu und dem Händler gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Lübeck.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so treten an deren Stelle die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.